Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Rechtsgrundlage für die Erstellung der Betriebskostenabrechnungen.
§ 2 Auftragsverhältnis
2.1 Der Auftrag kann mündlich, Textform oder per Email erteilt werden. Dies gilt auch für Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung eines bestehenden Vertrages sowie für Nebenabreden, Erklärungen und Zusicherungen.
2.2 Erweist sich der Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, als nicht durchführbar, so ist Jana Semken berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3 Preise
Die erbrachten Lieferungen und Leistungen werden auf der Grundlage der vereinbarten Preise in Rechnung gestellt. Die zu berechnende Leistung kann per Briefpost oder auf
elektronischem Weg in Rechnung gestellt werden.
§ 4 Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 5 Obliegenheiten, Informationspflichten des Kunden
Soweit Kostenpostitionen verbrauchsgerecht umgelegt werden sollen, ist der Kunde ist dafür verantwortlich, das jeweilige Liegenschaft entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik mit Messvorrichtungen ausgerüstet ist. Der Kunde ist verpflichtet alle für die Abrechnung erforderlichen Angaben rechtzeitig zu machen, damit die Abrechnung vom Auftragenehmer erstellt werden kann und trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
§ 6 Salvatorische Klausel
6.1 Wenn der zu diesen Bestimmungen abgeschlossene Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im
übrigen wirksam.
6.2 Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einen Verstoß gegen das AGBGesetz, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem
von den Vertragspartnern ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
6.3 Der Vertrag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der gemäß Punkt 6.1 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für einen Vertragspartner darstellen würde.
§ 7 Datenschutz
Alle für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung übergebenen Dokumente und Daten, werden mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung der aktuellen Datenschutzvorgaben behandelt. Alsbald die übergebenen Unterlagen nicht mehr zwecks der Erstellung der Betriebskostenabrechnung benötigt werden, sind diese innerhalb von 14 Tagen in den Besitz des Auftragsgebers zu übergeben, bzw. zu löschen.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, können die Daten, zwecks Abrechnung im Folgejahr im System bestehen bleiben. Die Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
©Jana Semken. Alle Rechte vorbehalten.
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