Ich erstelle Betriebskostenabrechnungen, die auf die Bedürfnisse von privaten VermieterInnen zugeschnitten sind.
Vertrauen Sie auf meine Expertise.
Jana Semken - Ihre Partnerin für Betriebskosten
Die jährliche Betriebskostenabrechnung für Ihre vermietete Wohnung oder Ihr Mehrfamilienhaus steht wieder vor der Tür?
Keine Sorge!
Wenn Sie rechtssichere Betriebskostenabrechnungen wünschen, aber keine komplette Hausverwaltung beauftragen möchten, sind Sie hier genau richtig!
Im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit, als Dipl. Immobilienwirtin (DIA), übernehme ich diese Aufgabe gern.
Unterschied Nebenkosten und Betriebskosten?
Oft werden Nebenkosten und Betriebskosten als jährliche Abrechnung für die Mieter synonym benutzt.
Der Unterschied zwischen Betriebskosten und Nebenkosten liegt in der Umlegbarkeit der Kosten.
Als Betriebskosten werden, nach Betriebskostenverordnung (BetrKV), die Kosten bezeichnet, die laufend anfallen und dem bestimmungsmäßigen Gebrauch der Mietsache dienen. Soweit eine Vereinbarung zwischen MieterInnen und VermieterInnen im Mietvertrag getroffen ist, können Betriebskosten umgelegt werden.
Die sogenannten Nebenkosten sollen alle Kosten bezeichnen, die den VermieterInnen im Zusammenhang mit dem Gebäude anfallen (Verwaltungskosten, Kreditkosten, etc.).
Was sind die umlagefähigen Betriebskosten?
Achtung: Hierfür benötigt es grundsätzlich die vorherige Vereinbarung im Mietvertrag.
Sie sind sich nicht sicher was Sie mit Ihren MieterInnen vereinbart haben? Ich prüfe natürlich vor der Erstellung der Abrechnungen auch Ihre Mietverträge.
Zu den umlegbaren Betriebskosten zählen laut Betriebskostenverordnung folgende Kosten:
Unterschied Vorauszahlung oder Pauschale im Mietvertrag?
Laut §556 BGB kann über den Mietvertrag vereinbart werden, dass die MieterInnen die Betriebskosten zu tragen haben.
Es kann im Mietvertrag vereinbart werden, dass Betriebskosten als monatliche Pauschale oder als monatliche Vorauszahlung gezahlt werden.
Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist dann die jährliche Abrechnung für die MieterInnen zu erstellen.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
©Jana Semken. Alle Rechte vorbehalten.
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